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   VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374   

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VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374 (https://dejure.org/2008,73078)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374 (https://dejure.org/2008,73078)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - AN 1 K 08.01374 (https://dejure.org/2008,73078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Verjährung geltend gemachter Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum 1. Januar 1990 bis 31. Januar 1998;Kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Der Beklagte sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (2 C 5.06, 2 C 6.06, 2 C 7.06) für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (u.a. 2 C 5.06) ergebe, sei der Dienstherr aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten umfassend und aktuell zu informieren.

    Zu Recht hat das Landesamt für Finanzen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass es insoweit bereits an einer Falschinformation des Klägers durch den Beklagten fehle.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) und vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91) sei durch Art. 9 § 1 BBVAnpG 99 erfolgt.

    Mit der am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Regelung des Art. 14 § 3 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts habe der Bundesgesetzgeber die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) gezogen.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    In der Begründung des Bescheides ist dargelegt, das Schreiben des Klägers vom 26. Juli 2005 werde mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.6.2001, 2 C 48/00) als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG behandelt.

    Der Beklagte hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (2 C 48/00) den Antrag des Klägers vom 26. Juli 2005 als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG behandelt.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) und vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91) sei durch Art. 9 § 1 BBVAnpG 99 erfolgt.

    Die Höhe des dem Kläger in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Es genügte die Möglichkeit, Feststellungsklage erheben zu können (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.1.2007, XI ZR 44/06) folgt nichts anderes, da dieser eine Fallkonstellation zu Grunde liegt, in welcher zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - anders als im Falle des Klägers - die (dreißigjährige) Verjährungsfrist nach altem Recht gerade noch nicht abgelaufen gewesen wäre, wohl aber diejenige des nunmehr anzuwendenden § 195 BGB n.F., falls man die subjektive Komponente des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unberücksichtigt gelassen hätte.
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
    Ebenso wenig war es erforderlich, dass der Berechtigte den Anspruch beziffern konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80, NJW 1981, 814).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 46.00

    Anspruch kinderreicher Beamter auf Nachzahlung von Besoldung

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • BVerwG, 30.01.1992 - 2 CB 15.90

    Frage und Möglichkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in eine mit einer

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.1481
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 458/01

    Anspruch eines verheirateten Beamten mit fünf Kindern auf Erhöhung der gewährten

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